Berufspilot

Umschreibung in JAA-Lizenz CPL

Die direkte Umschreibung bzw. Anerkennung einer amerikanischen CHPL ist gemäß den Regelungen der JAR-FCL grundsätzlich nicht möglich. Die gesetzlichen Bestimmungen lassen sich unter JAR-FCL 2.015 und 2.016, Anhang 1 und Anhang 2 zu JAR-FCL 2.015 und in Anhang 2 A und 2 B zur 1.DV LuftPersV nachlesen. Hierin wird zwar viel über gegenseitige Anerkennung von ICAO-Staaten gesprochen, doch das Hauptproblem besteht darin, dass die amerikanische und die europäische Theorieausbildung vom Umfang her bei weitem nicht gleich sind. Es kann natürlich viel über den inhaltlichen Wert der umfangreichen europäischen Theorie diskutiert werden, wo viel Wissen gefordert wird, das mit einem Hubschrauberpiloten nichts zu tun hat. Doch ohne Zweifel ist der theoretische Ausbildungsinhalt in Europa um ein vielfaches umfangreicher.

Philosophie der JAR ist es, dass auf jeden Fall alle theoretischen Prüfungen zu schreiben sind, um zu prüfen, ob ein Bewerber den Stoff beherrscht. Wer einen ATPL(H) mit 1000 Stunden auf zweimotorigen Hubschraubern hat, kann sich von der theoretischen und praktischen Ausbildung befreien lassen, muss aber trotzdem die schriftliche und praktische Prüfung absolvieren. Dann gibt es die relativ einfache Möglichkeit, den auf eine bestimmte Tätigkeit beschränkten CPL(H) zu bekommen. Dazu müssen gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 2.015 mehr als 700 Flugstunden nachgewiesen werden, davon 200 in der Tätigkeit, die beantragt wird. Die dann nachzuweisenden Theoriekenntnisse sind relativ gering. Vor einem solch eingeschränkten Schein kann ich jedoch nur warnen, da er in der Praxis kaum nützt. Wer zum Beispiel einen eingeschränkten Schein auf Fotoflüge hat, muss zum einen 200 Stunden in dieser Tätigkeit nachweisen und kann nachher auch nur Fotoflüge machen. Jeder andere gewerbliche Flug, z.B. Personen- oder Frachttransport, ist dann illegal. Dafür lohnt sich dann der Aufwand nicht!

Es bleibt also nur der Weg über JAR-FCL 2.016 (a). Dort wird definiert, dass der Ausbildungsleiter einer FTO sich ein Ausbildungsprogramm genehmigen lassen kann, das den Fähigkeiten des Bewerbers entspricht. Da jeder einzelne Fall beim LBA angefragt werden musste, gibt es zwischenzeitliche eine allgemeingültige Orientierungsaussage des LBA, dass im Regelfall 50% der Theorie- und 50% der Praxisausbildung erlassen werden. Im Einzelfall, wenn eine Schule bei einem Theorietest und einem Flug feststellt, dass ein Bewerber erfahren ist (was in der Regel für alle gilt, die nach 2 Jahren mit 1.200 – 1.500 h aus Amerika zurück kommen), kann noch erheblich mehr Präsenzunterricht eingespart werden. Dann kann ein Großteil der Theorie mit günstigen Fernlehrgängen gelernt werden. Da die Flugstunden normalerweise anerkannt werden, gibt es bei erfahrenen Piloten auch bei der Flugausbildung weitere erhebliche Erleichterungen. Die meisten deutschen Schulen haben natürlich wenig Interesse, die Umschreibung günstig anzubieten, weil sie damit den amerikanischen Weg fördern und sich selbst um Umsatz bringen. Die einige deutsche Hubschrauber Flugschule für Berufspiloten, die ein festes Programm für die Umschreibung hat und sogar kombinierte Programme ist die HeliSeven in Stuttgart.
Eines ist klar: Um die theoretischen Prüfungen und die praktische Prüfung kommt man nicht herum, aber man spart einen Großteil der teuren und zeitaufwändigen Einzeltheorie. Und bei einer Ausbildung in Deutschland muss man die Prüfungen ja auch machen.