Fluglehrer
Ausbildung Deutschland
Während in Amerika kein Weg an der Fluglehrerei vorbei führt, wenn es um das Sammeln von Flugerfahrung geht, ist dieser Weg in Deutschland nicht so populär. Dabei ist die Fluglehrerberechtigung in Deutschland die einzige Möglichkeit, schon mit einem PPL(H) Geld zu verdienen und Stunden zu sammeln. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zum einen muss ein Interessent an einer FI(H)-Berechtigung erst einmal die geforderte Flugerfahrung von 300 Stunden und die Kenntnisse des CPL(H)-Stoffes nach JAR-FCL 2.335(a) und (b) nachweisen. Dann erst darf er die gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 2.340 sehr aufwändige und teure Ausbildung beginnen, um dann die gemäß JAR-FCL 2.325(a) recht lange Anwärterzeit von 100 Stunden Flugausbildung anzutreten, in welcher er unter Aufsicht ausbilden muss. Da die Anzahl an Flugschülern hierzulande einfach nicht so groß ist, ist es für einen angehenden Fluglehrer eine langwierige Angelegenheit, bis er dann wirklich als Fluglehrer arbeiten kann. Ein weiteres Handicap, dass es in Deutschland nur wenige Schulen gibt, bei denen so viel geflogen wird, dass ein zügiger Stundenaufbau gewährleistet ist. Bei großen Schulen in Amerika ist es üblich, dass pro Hubschrauber im Jahr deutlich über 1.000 Stunden geflogen werden, in Deutschland sind 600 - 700 h pro Hubschrauber schon eine sehr gute Auslastung. Trotz alledem empfehle ich jedem, der sich vorstellen kann, gerne als Lehrer zu arbeiten, diesen Weg zu gehen. Zum einen sind gute und motivierte Fluglehrer am Markt rar und werden immer gesucht. Zum zweiten hat fast jeder gewerbliche Betreiber auch eine Flugschule angesiedelt und mit dieser Zweitqualifikation hat man erheblich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Und schließlich hält die Arbeit als Fluglehrer fit in allen Arten von Notmanövern, was ein erheblich längeres Pilotenleben verspricht.
Die Fluglehrerlizenz ist gemäß JAR-FCL 2.315 drei Jahre lang gültig. Für die Verlängerung der Lehrberechtigung muss ein Fluglehrer gemäß JAR-FCL 2.355 grob gesagt zwei der folgenden drei Voraussetzungen erfüllen: 1) Mindestens 100 Stunden Flugausbildung oder Abnahme von Prüfungen, davon 30 h in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Berechtigung nachweisen.; 2) Teilnahme an einem Fluglehrerfortbildungslehrgang; 3) Erfolgreiches Ablegen eines Prüfungsfluges vor einem Prüfer innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Lehrberechtigung. Die Bedingungen enthalten in der JAR-FCL noch einige weitere Feinheiten. Die genauen Voraussetzungen sollten bei Bedarf direkt im Gesetzestext nachgelesen werden.