Fluglehrer
Umschreibung
Die Anerkennung einer ausländischen Lehrberechtigung ist fast nirgends möglich, da von einem Fluglehrer erwartet wird, dass er das komplette Rechts- und Lehrsystem eines Landes in einer Ausbildung im Detail erlernt hat und in Prüfungen nachweist. Entsprechend ist die Umschreibung einer in der USA erworbenen Lehrberechtigung im Geltungsbereich der JAR nicht möglich. Im Einzelfall ist es bei nachgewiesener Erfahrung als Fluglehrer möglich, bestimmte Ausbildungserleichterungen zu bekommen. So werden aufgrund der Erfahrung zum Teil Verkürzungen auf die Fluglehrer-Anwärterzeit gewährt und es können bestimmte Ausbildungsinhalte verkürzt werden. Das sind aber immer Einzelfallentscheidungen, die im Ermessen der zuständigen Behörde liegen.
Ebenso erkennt die FAA eine in Europa erworbene Ausbildungsberechtigung nicht an und sie muss in Amerika noch einmal neu erworben werden. Je nach Qualifikation und Erfahrung lohnt sich eine Anfrage bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.