Lizenzen
JAA Lizenzen
In den Prospekten der Flugschulen werden viele verschiedene Lizenzen und Berechtigungen angesprochen. Durch die Einführung der gemeinsamen europäischen "Joint Aviation Regulations", die in JAR-FCL 2 die Ausbildung von Hubschrauberpiloten beschreiben, wurden zu den bisherigen nationalen Lizenzen weitere europäische Lizenzen eingeführt. Die verschiedenen Wege, die schließlich zu der gewünschten Lizenz führen, machen sich teilweise deutlich in den Kosten bemerkbar, so dass genaues Nachfragen sehr wichtig ist. Ein Wechsel zwischen den eingeschlagenen Wegen ist in der Praxis oft nur schwer oder überhaupt nicht möglich.
Die JAA sieht folgende europäische Lizenzen vor:
|
PPL(H) |
die europäische Privatpilotenlizenz für Hubschrauber, definiert in Abschnitt C der JAR-FCL 2 (2.100-2.135) |
|
CPL(H) |
die europäische Berufspilotenlizenz für Hubschrauber, definiert in Abschnitt D der JAR-FCL 2 (2.140-2.170) |
|
ATPL(H) |
die europäische Verkehrspilotenlizenz für Hubschrauber, definiert in Abschnitt G der JAR-FCL 2 (2.265-2.295) |
|
IR(H) |
die europäische Instrumentenflugberechtigung für Hubschrauber, definiert in Abschnitt E der JAR-FCL 2 (2.174-2.210) |
|
FI(H) |
die europäische Lehrberechtigung für Hubschrauber, definiert in Abschnitt D der JAR-FCL 2 (2.300-2.415). Hier gibt es weitere Berechtigungen wie den TRI(H)(Lehrer für Type Rating), den IRI(H)(Lehrer für Instrument Rating), den SFI(H)(Lehrer für synthetische Flugübungsgeräte) und das ganze ist je nach Lizenz des Lehrers unterteilt nach FI(H) für Privatpiloten und FI(H) für Berufspiloten |
In Deutschland gibt es zusätzlich noch Inhaber eines:
|
PPL(H) |
|
|
CPL(H) |
Die nationalen deutschen Lizenzen sind weiterhin gültig und beziehen sich auf bestehende Lizenzen, die nach altem deutschem Recht ausgestellt wurden und deren Inhaber noch nicht alle Voraussetzungen der europäischen Lizenzen erfüllen. Insbesondere betrifft das die fehlende Ausbildung für kontrollierte VFR-Flüge und die Nachtflugausbildung, die nach altem deutschen Recht getrennte Berechtigungen waren, aber nach europäischem Recht und zum Beispiel auch nach amerikanischem Recht zur Standardausbildung für Privatpiloten gehören. Mit der nationalen Lizenz dürfen einige Privilegien einer europäischen Lizenz nicht ausgeübt werden. So darf der Inhaber einer deutschen Lizenz kein in England zugelassenes Flugzeug in Portugal fliegen. Dafür kann er sich aber ohne weitere Investition in seine Ausbildung mit deutsch zugelassenen Flugzeugen annähernd so uneingeschränkt bewegen wie vor den Zeiten den JAR.
Die Ausbildung zum CPL(H) wird außerdem noch unterschieden in eine modulare Ausbildung, die für Bewerber interessant ist, die schon einen PPL(H) haben und in die durchgehende Ausbildung, die quasi den durchgehenden Weg vom Fußgänger zum Berufspiloten beschreibt. Da die Ausbildungsinhalte hier gezielter behandelt werden können, sind bei der durchgehenden Ausbildung gewisse Erleichterungen in den notwendigen Mindestflugstunden vorgesehen.
Ausbildungsbetriebe müssen von den Luftfahrtbehörden zugelassen sein. Je nach angebotener Komplexität der Ausbildung schreibt das Gesetz vor, dass die Ausbildung in einer RTF (Registered Training Facility), einer FTO (Flight Training Organization) oder einer TRTO (Type Rating Training Organization) stattfinden muss, die über entsprechend genehmigte Ausbildungsprogramme verfügen.