Privatpilot
Scheinverlängerung
Deutsche und europäische Lizenzen haben gemäß JAR-FCL 2.025 eine Gültigkeit von maximal 5 Jahren, solange ein gültiges Tauglichkeitszeugnis und gültige Berechtigungen vorliegen. Type Ratings sind ein Jahr gültig und können gemäß JAR-FCL 2.245 durch den Nachweis von 2 Stunden Flugzeit auf dem entsprechenden Muster und eine Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 2.240 bei einem Type Rating Examiner (TRE) verlängert werden. Die Verlängerung der Gültigkeit wird vom TRE direkt in der Lizenz eingetragen und eine Kopie des Prüfungsprotokolls wird vom Prüfer an die ausstellende Behörde geschickt.
Der amerikanische Pilotenschein ist vom Grundsatz her lebenslang gültig. Allerdings muss alle zwei Jahre ein Biennial Flight Review (14 CFR §61.56) mit einem Fluglehrer durchgeführt werden, damit der Schein aktiv ist. Es sind hier keine geflogenen Stunden nachzuweisen. Piloten, die weniger als 200 h Flugerfahrung haben, müssen auf R 22 und R 44 zusätzlich einen jährlichen Checkflug durchführen (14 CFR SFAR 73 Par.2(b)(1)(ii)/(2)(ii)). Wenn das letzte BFR mehr als zwei Jahre zurück liegt, ruht der Schein. Wer also z.B. 10 Jahre lang nicht fliegt, muss vor seinem ersten Flug mit einem Fluglehrer fliegen. Wenn dieser der Meinung ist, dass der Pilot die in 14 CFR §61.56 beschriebenen Standards für den entsprechenden Scheins erfüllt, ‚aktiviert’ er den Flugschein durch entsprechenden Eintrag im Logbuch wieder. Wenn der Pilot die Standards verlernt hat, muss er so lange Übungsflüge machen, bis er wieder ‚fit’ ist. Wer R 22 oder R 44 fliegt und weniger als 200 Gesamtflugstunden hat, muss entsprechend 14 CFR Part 61 SFAR 73 zusätzlich einen jährlichen Flug mit Lehrer durchführen, bei welchem er die Kenntnisse und Fähigkeiten nach SFAR 73 nachweist. Außerdem muss nach SFAR 73 §2(c)(1) und SFAR 73 §2(c)(2) das Biennial Flight Review nach 14 CFR §61.56 auf dem Muster R 22 oder/und R 44 geflogen werden, um diese Muster ‚aktiv’ zu halten.
Für Piloten, die wenig fliegen oder längere Zeit nicht fliegen wollen, macht es also unter Umständen Sinn, den JAA Schein in einen vollen lebenslang gültigen amerikanischen Schein umzuschreiben, um ihn dann nach einigen Jahren des Nichtfliegens wieder in einen JAA Schein umzuschreiben. Abgesehen vom psychologischen Aspekt, dass man in Amerika immer Pilot bleibt und in Deutschland nach einer bestimmten Zeit automatisch zum Fußgänger wird, ist der Aufwand des Umschreibens erheblich geringer, als noch einmal einen JAA Schein neu zu machen.
Der amerikanische und der deutsche Verlängerungsflug können auch in einem Flug abgenommen werden, wenn der Fluglehrer, der den Checkflug abnimmt, gleichzeitig TRE (Type Rating Examiner) für den entsprechenden Typ und amerikanischer Fluglehrer ist. Er muss dann die nach 14 CFR §61.56 geforderte mindestens 1 h Theorie und mindestens 1 h Flug absolvieren sowie das nach Anhang 1 zu JAR 2.240 geforderte Programm für eine Scheinverlängerung. Bei der Verlängerung einer Berechtigung für R 22 und R 44 ist zusätzlich das Programm des amerikanischen SFAR 73 und nach der deutschen Verfügung des BMV-LR17/60.85.00(NfL II-47/95) zu fliegen und es sind die theoretischen Kenntnisse zu prüfen. Die gesetzlichen Bestimmungen fordern nur den zu checkenden Typ und sind unabhängig von der Registrierung des Hubschraubers, so dass bei dem Checkflug auch Scheinverlängerungen anderer Nationalitäten durchgeführt werden können. Da es sich bei beiden Checkflügen um den Nachweis von sehr ähnlichen Kenntnissen und Fähigkeiten handelt, bestehen hier keine Konflikte. Die Durchführung beider Checkflüge dauert deshalb zumindest bei den Checkflügen, die ich abnehme, nicht sehr viel länger als nur ein einzelner Checkflug, so dass die Zusammenlegung durchaus finanziell Sinn macht.
Ein guter Checkflug erfüllt zum einen die gesetzlichen Vorgaben, aber bietet darüber hinaus die Möglichkeit, Notmanöver zu üben, die ein Privatpilot normalerweise nicht übt. Außerdem kann der Pilot im Anschluss fortgeschrittene Manöver üben, die seinen fliegerischen Horizont erweitern. Insofern macht es aus meiner Sicht Sinn, einen TRE auszuwählen, der erfahren ist, der einem persönlich liegt und der den Checkflug situationsgerecht durchführt.
Das LBA veröffentlicht regelmäßig eine Liste mit den aktuell zugelassenen Prüfern.