Privatpilot

Umschreibung in JAA-Lizenz PPL

Die Umschreibung bzw. Anerkennung einer amerikanischen PHPL ist recht überschaubar.

Um die US Privatpilotenlizenz in Deutschland in eine vollwertig JAR-Lizenz umschreiben zu lassen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 100 Stunden Gesamtflugerfahrung auf Hubschraubern inklusive Ausbildung, eine bestandene schriftliche Prüfung in den Fächern Luftrecht und menschliches Leistungsvermögen sowie ein PPL(H)-Prüfungsflug mit einem von der zuständigen Behörde bestimmten PPL(H)-Prüfer. Dazu benötigt man ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 nach JAR-FCL, ein Sprechfunkzeugnis (der englische Teil wird anerkannt), einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg und ein polizeiliches Führungszeugnis. Wer die 100 Stunden Flugerfahrung nicht bereits in Amerika geflogen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland mit Flugauftrag eines Fluglehrers fliegen und so die Stunden in deutschem Luftraum auffüllen. Wer hier genauere Informationen braucht, kann mich gerne anmailen.

Wer seine US Lizenz hier nur anerkennen lassen möchte, darf in Deutschland fliegen, solange der amerikanische Schein gültig ist. Man muss also sein Biennial Flight Review regelmäßig gemacht haben, gegebenenfalls seinen jährlichen SFAR 73-Checkflug auf R 22 oder/und R 44 absolvieren und ein gültiges amerikanisches Medical bei sich haben. Für einen Anerkennungsschein braucht man nur 75 Stunden Gesamtflugerfahrung inklusive Ausbildung. Voraussetzung für den Anerkennungsschein sind ebenfalls eine bestandene schriftliche Prüfung in Luftrecht und menschliches Leistungsvermögen sowie die Einreichung der o.g. Unterlagen. Der praktische Prüfungsflug ist aber in diesem Fall keine volle PPL(H)-Prüfung sondern ein Prüfungsflug, wie er auch zur Verlängerung des Type Ratings durchgeführt wird. Diese Prüfung kann dann auch von jedem anerkannten TRE-Prüfer abgenommen werden. Der umgeschriebener Schein ist eine volle eigenständige Lizenz, deren Verlängerungsvoraussetzungen getrennt vom amerikanischen Schein zu sehen sind, während ein Anerkennungsschein nur auf Basis der Gültigkeit der amerikanischen Lizenz ausgestellt wird.

Die gesetzlichen Bestimmungen lassen sich unter JAR-FCL 2.015 und 2.016 nachlesen. Auf der Website des Luftfahrtbundesamtes lassen sich auch ein Antrag zur Anerkennung der Lizenz, Inhalte des NfL II-4/95, das teilweise noch zur Umschreibung herangezogen wird, die zum Teil geforderte Bestätigung der ausstellenden Behörde und eine Liste der Regierungspräsidien herunterladen. Für das Umschreibungsverfahren ist das Referat L1 im Luftfahrtbundesamt zuständig. Die Prüfungen werden beim Regierungspräsidium abgelegt, an dem der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Ansprechpartner ist aber immer das Luftfahrtbundesamt, das dann die zuständigen Länderbehörden für einzelne Aufgaben um Amtshilfe bittet. Frau Siebert im Luftfahrtbundesamt bearbeitet die Umschreibung seit einigen Jahren und ist sehr freundlich, kompetent und vor allem geduldig bei allen Fragen zu diesem Thema.