Privatpilot

Visum

Wer eine Ausbildung in Amerika machen möchte, für den führt kein Weg am richtigen Visum vorbei. Die eine oder andere amerikanische Schule behauptet zwar, dass man auch mit einem Touristenvisum eine Flugausbildung machen darf. Dies wird vor allem aber deshalb behauptet, weil es für eine Schule recht aufwändig und teuer ist, die Berechtigung zur Ausstellung eines Visum zu bekommen. Deshalb gibt es in Amerika nur 3 Hubschrauberschulen, die ein J-1-Visum ausstellen dürfen. Auch vor den Terroranschlägen des 11.September war es schon illegal, ohne Visum zu schulen, aber es gab kaum Kontrollen. Heute setzt man sich in solchen Fällen der Gefahr aus, Kontakt mit den Bundesbehörden wie dem FBI, der TSA oder dem Department of Homeland Security zu bekommen und sofort ausgewiesen zu werden.

Mit dem folgenden Visum fliegt man in Amerika legal:

Touristenvisum (Visa Waiver Program)

Nach diesem Programm reist jeder normale Tourist in die USA ein, ohne vorher ein Visum beantragen zu müssen. Wer als Tourist nach Amerika reist, darf allen Tätigkeiten eines normalen Fliegerurlaubes nachgehen, d.h. einen Hubschrauber chartern, seinen Checkflug (Flight Review) oder einen Instrument Proficiency Check machen oder auch ein paar Stunden mit Lehrer zur Auffrischung fliegen. Jede Form von Ausbildung, die einen Aufenthalt von mehr als 7 Tagen in den USA und mehr als 2 Stunden Ausbildung beinhaltet oder die zu einer neuen Berechtigung führt, muss auf einem Visum erfolgen. Sobald es um Ausbildung geht, muss man sich zusätzlich bei der TSA (Transport Security Administration) registrieren.

M-1-Visum

Das M-1 Visum ist ein Studentenvisum und das richtige für jeden, der in Amerika nur eine Lizenz erwerben möchte, ohne dort zu arbeiten. Es wird auf bis zu 10 Jahre ausgestellt und man kann durch ein von der Flugschule ausgestelltes Formular innerhalb der Gültigkeit immer wieder für weitere Ausbildungszeiten einreisen. Theoretisch kann man auf das M-1 Visum auch im Verhältnis 4:1 arbeiten, also pro 4 Wochen Ausbildungszeit ist 1 Woche Arbeit erlaubt. Das geht aber nur auf gesonderten Antrag und die Bewilligung kann mehrere Monate dauern. Bei jeder Ausbildung, die auf das M-1 Visum erfolgt, muss zusätzlich eine Registrierung bei der TSA erfolgen. Viele Schulen in den USA dürfen das M-1 Visum ausstellen. Schulen, die nicht einmal das M-1 Visum ausstellen dürfen, würde ich meiden, da sie nicht einmal die recht geringen Anforderungen der Behörden an dieses Visum erfüllen.

J-1-Visum

Dieses Visum ist für alle interessant, die Berufspilot werden wollen. Das J-1 Visum ist ein Studentenvisum, mit dem man 24 Monate in den USA bleiben darf, um in dieser Zeit die Ausbildung zum Fluglehrer zu machen und als Fluglehrer zu arbeiten, wobei man üblicherweise 60-80 h pro Monat fliegt. Das Visum darf nur für Piloten ohne Flugerfahrung ausgestellt werden, oder aber wenn man nach dem PHPL/PPL(H) maximal 50 h Flugerfahrung hat. Um die Zeit optimal auszunutzen, macht man üblicherweise den PHPL mit einem M-1 Visum und fliegt dann 50 h Training in Richtung CHPL auf das M-1 Visum. Dann lässt man sich das J-1-Visum ausstellen, macht das Training zum CHPL und Fluglehrer fertig und kann recht schnell als Fluglehrer arbeiten und anfangen, Flugstunden zu sammeln. Das interessante: Nach der Ausbildung kann das J-1 Visum zu jeder anderen Flugschule mitgenommen werden, egal ob die Schule selbst für das Visum zugelassen ist oder nicht. Wer also zu einer anderen Firma als der ausbildenden Flugschule wechseln möchte, kann das dann problemlos tun. Es gibt nur 3 Hubschrauberflugschulen in den USA, die dieses Visum ausstellen dürfen, da dafür von den Schulen erhebliche finanzielle Nachweise der Infrastruktur und der finanziellen Möglichkeiten nachgewiesen werden müssen und der Genehmigungsprozess mehrere Jahre dauert.